In einem unserer letzten Beiträge sind wir kurz und knapp auf die besonderen steuerlichen Vorteile einer Holding eingegangen. In unserem heutigen Beitrag möchten wir diese noch einmal aufgreifen und darstellen, ab wann sich eine Holding lohnt und welche Kosten mit ihr verbunden sind.
Ab wann sich eine Holding lohnt, hängt unter anderem von der Höhe der Gewinne ab, die in der Holding angesammelt werden können. Außerdem eignet sich eine Holding auch, um bei einem Verkauf der Tochtergesellschaft Steuern zu sparen.
Aufbau der Holdingstruktur
Das Grundgerüst einer Holdingstruktur sieht eine Tochtergesellschaft und eine Muttergesellschaft vor, welche beide die Rechtsform einer GmbH aufweisen. Außerdem sollte die Tochtergesellschaft einen erfolgreichen Betrieb führen, der jährlich Gewinne erwirtschaftet. Die Muttergesellschaft hingegen hält lediglich die Beteiligung an der Tochtergesellschaft.
1. Vorteil - Holding als Spardose
Die Tochtergesellschaft kann zur Minderung ihrer Haftungsmasse und der damit verbundenen Minderung ihrer Haftungsrisiken ihren gesamten Gewinn eines jeden Jahres fast komplett steuerfrei an die Muttergesellschaft ausschütten (in der Regel ergibt sich eine Steuerbelastung von ca. 1,5 % des Ausschüttungsbetrages). Die Muttergesellschaft fungiert als Zwischenspeicher für den von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinn. Ohne Holdingstruktur würde die Ausschüttung an die Gesellschafter als natürliche Personen eine viel höhere Steuerbelastung auslösen.
Die Gesellschafter der Holdinggesellschaft sind so in der Lage, die Haftungsrisiken im operativen Bereich auf Ebene der Tochtergesellschaft zu umgehen und die Gewinnausschüttungen der Holding an die Gesellschafter so zu optimieren, dass sie nur geringe Steuern zahlen müssen. Zusätzlich bewirkt der Zinseszinseffekt durch die gesparte Kapitalertragsteuer, dass der Vermögensaufbau in der Holding deutlich schneller möglich ist als im Privatvermögen.
2. Vorteil - Unternehmensverkauf
Wenn die Anteile an der operativen GmbH verkauft werden sollen, dann fallen im Gegensatz zur Besteuerung dieses Gewinnes durch eine natürliche Person als Gesellschafter (ca. 30,0 %), bei einer Holding nur ca. 1,5 % des Veräußerungsgewinnes an Steuern an. Es ergibt sich hieraus ein erhebliches Einsparpotenzial.
3. Vorteil - Vermietung von Betriebsimmobilien
Ist geplant, dass die operative Tochtergesellschaft in eine eigene Immobilie ziehen soll, dann kann sie diese entweder selbst erwerben oder die Immobilie anmieten. Mietet die Tochtergesellschaft die Immobilie an, dann hat sie die Möglichkeit Mietaufwendungen in voller Höhe steuerlich geltend zu machen und spart sich somit 30,0 % Steuern. Die Immobilie wird in diesem Fall von einer zweiten Tochtergesellschaft der Holding (der Immobilien-GmbH) erworben und an die operative GmbH vermietet. Sofern die Immobilien-GmbH keine weitere Geschäftstätigkeit hat, unterliegt der Gewinn in der Immobilien-GmbH nur der Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 %.
Kosten für eine Holdingstruktur
Durch die Holdingstruktur entstehen Verwaltungskosten für die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen, des handelsrechtlichen und des steuerrechtlichen Jahresabschlusses. Dabei sollte mit mindestens 1.500,00 EUR im Jahr gerechnet werden, wobei auch noch weitere Verwaltungskosten und Mitgliedsbeiträge, zum Beispiel bei der IHK, hinzukommen können.
Bei einer Holding mit einem Vermögen von mehreren Millionen Euro kann hieraus aber auch ein Betrag um die 15.000,00 EUR bis 20.000,00 EUR pro Jahr entstehen. Zusätzlich kann die Holding im Regelfall die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, sodass sich die Aufwendungen nicht netto, sondern brutto bei der Holding auswirken.
Die Mehrkosten können sich jedoch lohnen, da die beschriebenen Vorteile die Kosten meist bei weitem überwiegen.
Sie interessieren sich für eine Holdingstruktur oder haben noch Fragen zu dem Thema? Dann sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.