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Verbesserung bei der Besteuerung von Firmenwagen ab 2024 geplant

Die Bundesregierung plant über die bereits vorgestellten Rechtsänderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hinaus weitere Verbesserungen bei der Firmenwagenbesteuerung. Dabei geht es ausweislich des Regierungsentwurfs um Folgendes:

Bei der Privatnutzung eines Firmenwagens in Form eines reinen Elektrofahrzeugs wird für die Bemessung des geldwerten Vorteils nur ein Viertel des Bruttolistenpreises für die in den geldwerten Vorteil eingehende Abschreibung angesetzt. Bei Anwendung der Fahrtenbuchregelung wird nur ein Viertel der Anschaffungskosten angesetzt. Diese Regelung gilt nach geltendem Recht jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht mehr als 60.000,00 EUR beträgt. Die Bundesregierung will die Nachfrage steigern, eine nachhaltige Mobilität fördern und die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abbilden. Daher soll der bestehende Höchstbetrag für die ermäßigte Besteuerung des geldwerten Vorteils bei erstmaliger Überlassung des Firmenwagens nach dem 31.12.2023 von 60.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR angehoben werden.

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