05Jan

Kindergeld, -freibeträge und Grundfreibetrag ab 2021

Der Bundestag hat am 29.10.2020 das "Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angepasst. Das Kindergeld wird zum 01.01.2021 um monatlich 15,00 EUR pro Kind angehoben. Damit erhalten Eltern ab dem 01.01.2021 monatlich folgende Zahlungen:

  • für das 1. und 2. Kind je 219,00 EUR
  • für das 3. Kind 225,00 EUR
  • ab dem 4. Kind je 250,00 EUR

In diesem Zusammenhang wurden auch der Kinderfreibetrag auf 5.460,00 EUR und der Freibetrag für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928,00 EUR erhöht.

Außerdem hat der Gesetzgeber Erleichterungen für alle Steuerzahler vorgesehen. Der Grundfreibetrag wird für 2021 auf 9.744,00 EUR und für 2022 auf 9.984,00 EUR erhöht.

Mit dem Gesetz wurde ebenfalls beschlossen, dass Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2021 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen können. 

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Quelle: Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG) vom 29.10.2020, BT-Drs. 19/23795
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