Für die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Bitcoins kommt es darauf an, ob die Bitcoins im Privatvermögen oder in einem Betriebsvermögen gehalten werden. Werden die Bitcoins im Privatvermögen gehalten, ist ein Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Ein Veräußerungsgewinn aus im Betriebsvermögen gehaltenen Bitcoins unterliegt jedoch immer der Besteuerung.
Steuerlich werden Bitcoins nicht als Währung behandelt und stellen kein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Aus diesem Grund können sie aus steuerlicher Sicht nicht mit Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften verglichen werden.
Halten der Bitcoins im Betriebsvermögen
Werden die Bitcoins in einem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) gehalten, ist der Veräußerungsgewinn stets in voller Höhe steuerpflichtig.
Der Steuersatz richtet sich bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach dem individuellen Steuersatz der beteiligten Personen.
Bei Kapitalgesellschaften unterliegt der Veräußerungsgewinn der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer.
Halten der Bitcoins im Privatvermögen
Wurden die Bitcoins über ein Jahr lang im Privatvermögen gehalten, ist ein erzielter Veräußerungsgewinn in voller Höhe steuerfrei. Die Höhe des Gewinnes spielt dabei keine Rolle. Außerdem muss der Gewinn in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Werden die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf veräußert, sind die Gewinne aus der Veräußerung bis zu einer Freigrenze von unter 600,00 EUR steuerfrei. Werden Veräußerungsgewinne von mindestens 600,00 EUR erzielt, muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Die hier zur Anwendung kommende Freigrenze darf nicht mit einem Freibetrag verwechselt werden.
Sie haben noch Fragen zur steuerlichen Behandlung von Bitcoins oder benötigen weitere Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Wir beraten Sie gerne.